Das Finanzstrafverfahren vor Gerichten und Finanzstrafbehörden bildet unseren zentralen Beratungsschwerpunkt.

Wir verfügen jeweils über eine berufsrechtliche Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt -, da im Fachbereich „Finanzstrafverfahren“ die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist. Die Lösung liegt sehr oft im materiellen Steuerrecht und bedingt die erfolgreiche anwaltliche Vertretung im Verfahren die gleichzeitige Fachkompetenz als Steuerberater.

Im Einzelnen sind dabei folgende Maßnahmen umfasst:

  • Beratung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen
  • Verfassen von Selbstanzeigen
  • Erstellung finanzstrafrechtlicher Rechtsgutachten
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Klienten
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Manager
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Wirtschaftstreuhänder
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Rechtsanwälte
  • Prozessvertretung im Finanzstrafverfahren vor den Finanzstrafbehörden
  • Prozessvertretung im Finanzstrafverfahren vor den Schöffensenaten der Landesgerichte und dem Obersten Gerichtshof