Das Finanzstrafverfahren vor Gerichten und Finanzstrafbehörden bildet unseren zentralen Beratungsschwerpunkt.

Die berufsrechtliche Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt (RA/StB Dr. Tibor Nagy) ist unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung im Finanzstrafverfahren, in dem die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und Rechtsanwalt Voraussetzung für Ihren Erfolg ist. Die Lösung liegt sehr oft im materiellen Steuerrecht und bedingt die erfolgreiche anwaltliche Vertretung im Verfahren die gleichzeitige Fachkompetenz als Steuerberater.

Im Einzelnen sind dabei folgende Maßnahmen umfasst:

  • Beratung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen
  • Verfassen von Selbstanzeigen
  • Erstellung finanzstrafrechtlicher Rechtsgutachten
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Klienten
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Manager
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Wirtschaftstreuhänder
  • Finanzstrafrechtliches Risikomanagement für Rechtsanwälte
  • Prozessvertretung im Finanzstrafverfahren vor den Finanzstrafbehörden
  • Prozessvertretung im Finanzstrafverfahren vor den Schöffensenaten der Landesgerichte und dem Obersten Gerichtshof
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter