Das Gesellschaftsrecht und gesellschaftsrechtliche Vertragsrecht bilden einen weiteren Schwerpunkt und umfasst dies im Einzelnen folgende Maßnahmen:

  • GmbH/AG-Gründung
  • Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften
  • Verträge zur Durchführung von GmbH-Anteilsabtretungen
  • Gestaltung von Satzungen/Änderung bestehender Satzungen
  • Gesellschaftsrechtliche Rechtsgutachten
  • Umgründungen
  • Management-Buy-Out Beratung
  • Due-Diligence-Prüfung (tax + legal)

  • Gesellschaftsrechtliche Prozessvertretung (streitiges Gesellschaftsrecht)

  • Syndikatsverträge
  • Beratung von Organen (Vorständen, GmbH-Geschäftsführern, Aufsichtsräten)
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung im Firmenbuchverfahren

Wir verfügen zudem über Expertise in der Beratung und Abwicklung von Unternehmensnachfolgen. Dieses in der Praxis heikle Thema vereinigt gesellschaftsrechtliche Aspekte mit komplexen erbrechtlichen Fragen und oftmals sensiblen vertragsrechtlichen Gestaltungsproblemen (etwa im Hinblick auf Ausgleichs- und Abgeltungsregelungen im Kreise der Rechtsnachfolger).